Dienstag, 11. Dezember 2012

Legales Kopieren und die Auswirkungen auf OER


Am 6. Dezember 2012 beschloss die Kultusministerkonferenz, die Regeln für Digitalisate neu festzulegen. Man einigte sich auf ein liberaleres Kopier- und Nutzungsrecht.
Das bedeutet, dass Lehrer ab dem 1. Januar 2013 digitale Kopien von Schulbuchmaterial machen dürfen, diese auf ihrem Rechner und z.B. auf ihrem USB-Stick speichern dürfen, um sie dann im Unterricht über den Beamer zu zeigen.
Vervielfältigungen an die Schüler zu verteilen bleibt (digital) leider weiterhin verboten. Auch in passwortgeschützen Lernumgebungen. [update: diese Information ist bisher nur eine Vermutung - eine Anfrage beim Verband blieb unbeantwortet]
Zahlreiche Beispiele, was erlaubt und was verboten ist, findet man auf den Seiten des Verbands Bildungsmedien. [update: veraltete Informationen]

Meines Erachtens ist die Neuregelung eine notwendige Entwicklung, die die Arbeit einiger Kollegen legalisiert, jedoch leider auch deutliche Grenzen beibehält.

Hier lohnt sich nun ein näherer Blick in die Lehrerzimmer der Republik.
Meine Beobachtungen an verschiedenen Schulen und die Rückmeldungen bloggender Kollegen legen die folgende Kategorisierung von Lehrern nahe:

  1. Da gibt es die knappe Mehrzahl an Kollegen, die so gut wie keine elektronischen Geräte für den Unterricht nutzt. Diese Lehrer haben in der Vergangenheit den Verlagen keinen "Schaden" zugefügt, da sie deren Materialien nicht digitalisiert verwenden.
  2. Dann gibt es vermutlich Kollegen, die nutzen immer wieder mal Beamer und interaktive Tafeln oder zumindest den heimischen Rechner zur Erstellung von Arbeitsblättern. Diese Kollegen haben sich in der Vergangenheit wenig um die Rechtslage geschert, wenn es um die Einbindung von Verlagsmaterial in ihre digitalen Tafelbilder oder in ihre ausgedruckten Arbeitsblätter geht.
  3. Das führt mich dann zu der verschwindend geringen Zahl an Kollegen, die schwerpunktmäßig digital arbeiten (lassen), sich der bisherigen Rechte-Lage bewusst sind und die sowohl in ihren Tafelbildern als auch in ihren Arbeitsblättern Schulbuchmaterial vermeiden. Diese Lehrer wurden durch die bis einschließlich 2012 gültige Rechtslage geradezu zu Offenen Bildungsmaterialien (OER) gedrängt. Der Lehrertyp 3 entwirft (digitale) Arbeitsblätter und Online-Kurse mithilfe frei verfügbarer Internetquellen und nutzt CC-lizensiertes Material.
Diese Lehrer werden weder so geboren noch werden sie entsprechend ausgebildet (die wenigsten Studienseminare dürften Themen wie Urheberrecht und Lizenzmodelle in ihrem Curriculum haben). Häufig entwickeln sich solche Kollegen nach und nach aus Lehrertyp 2. Dies geschieht, wenn ihnen bewusst wird, dass die bisher gültige Rechtslage eine sinnvolle, legale Einbindung in den multimedialen Unterricht kaum zulässt.
Diese Entwicklung vom fraglos nutzenden zum Alternativen suchenden Lehrer wäre um so stärker ausgeprägt gewesen, je intensiver die Verlage ihre Zwangsmaßnahmen (Stichwort: Schultrojaner) durchgesetzt hätten. Die Angst vor Strafe hätte die Zahl der Typ-2-Lehrer vermindert und zum einen mehr Computerverweigerer, zum anderen mehr OER-Kollegen hervorgebracht.
Dementsprechend war es eine ungewollt kluge Entscheidung der Bildungsverlage, ihre Bestrebungen nach verdachtloser Bespitzelung von Schulrechnern aufzugeben.

Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie sich die Produktion Offener Bildungsmaterialien nach der Legalisierung der Digitalisierung von Schulbuchmaterial entwickelt?

Ein Lehrer, der bisher sein digitalisiertes Schulbuchmaterial ohne Rücksicht auf Rechteinhaber und Lizenzen im Unterricht verwandt hat, wird nun, nach Legalisierung seines gewohnten Arbeitsverhaltens, deutlich weniger Ansporn haben, nach offenen/freien Alternativen zu suchen oder gar eigenes CC-lizensiertes Material zu entwickeln, da er seine bisherigen mit Verlagsmaterial gespickten Arbeitsblätter und Tafelbilder bedenkenlos weiter verwenden kann.
Und da der Output von OER, der vor der Novellierung der Nutzungsrechte aus der Lehrerschaft erwuchs, eh schon nicht so groß war, wie es sich Befürworter gewünscht hätten, ist fraglich, ob mit der neuen Regelungen die positive Entwicklung von OER aufrecht erhalten werden kann.

Ich würde es mir wünschen. Denn die Änderung der Nutzungsrechte bringen meinem Unterricht wenig. Will man nicht nur digital "vorturnen" sondern die Schüler handlungsorientiert in die informationstechnologisch unterstützte Arbeit einbeziehen (möglichst mit einer 1:1 Ausstattung), sind Offene Bildungsmaterialien unerlässlich.

Mittwoch, 7. November 2012

Erste Eindrücke von www.digitale-schulbuecher.de


Die Bildungsverlage in Deutschland haben sich lange gewehrt, gegen den Trend zur Digitalisierung von Lehrmaterialien. Zu groß war wohl die Angst vor der Pleite  massiven Umsatzeinbußen durch unkontrollierte Verbreitung. Diese Angst führte gar zur Forderung der Verlage zur Einrichtung des fälschlich aber irgendwie doch treffend bezeichneten "Schultrojaners" und verhinderte lange Zeit die professionelle Erstellung eines "digitalen Schulbuchs". Zwar gab es immer wieder CD-basierte Lernbausteine, ein richtiges Pendant zum Schulbuch - oder gar einen Ersatz - fand man jedoch nicht.

Zudem machten es die versierten Lehrer (versiert in Bezug auf den Umgang mit digitalen Medien) den Schulbuchverlagen auch nicht leicht. Variabel einsetzbar sollte Unterrichtsmaterial sein. Übertragbar, bearbeitbar, multimedial usw. Eine einfache pdf-Kopie hätte den Ansprüchen nicht genügt. 

Letztlich wurde auch der Trend zur Bindung an Apple ein einziges Unternehmen sowohl von Verlegerseite als auch von (vielen) Lehrern skeptisch gesehen. Das digitale Schulbuch sollte also auch "unabhängig" sein.

Viele Bedenken und Forderungen führten zu einer langen Durststrecke. 

Nun startete jedoch unter www.digitale-schulbuecher.de das lange angekündigte Portal der Schulbuchverlage.

Ich habe mir direkt mal ein bei uns eingeführtes Lehrwerk angeschaut. Nämlich das Fundamente Geographie Oberstufe von Klett. Und weil es in der Testphase kostenlos erhältlich ist, habe ich die Lizenzen für meinen Oberstufenkurs gleich mit besorgt.

So können die dicken Wälzer im Fachraum gelagert und die Hausaufgaben am heimischen PC mit der ebook-Variante erledigt werden.

Man kann diese Lehrwerke browserbasiert online nutzen und/oder sich eine Software installieren, um die "Bücher" zu lesen.

In den FAQ steht, die Verlage könnten hier vielfältige Medien einbinden. Bisher habe ich aber nur eine 1:1-Kopie der offline-Bücher wahrgenommen, in der die Links verknüpft und somit anklickbar sind. Mir persönlich reicht das. Ich muss das Video, das ich anklicken kann, nicht auch im Buch "embeddet" haben. Allerdings ist so natürlich eine ständige Internetverbindung Voraussetzung. 

Positiv finde ich die Suchfunktion, das Inhaltsverzeichnis, das Verzeichnis für das (verlinkte) Zusatzmaterial, die Lesezeichenfunktion sowie die Möglichkeit der Kommentierung von Lehrmaterialien. All das kennt man schon von pdf-Dateien. Darüber hinaus findet man auch eine Werkzeugleiste, die man von interaktiven Tafeln gewohnt ist. Man kann also auch in das Buch reinmalen, Dinge unterstreichen und (anders als beim analogen Buch) auch wieder löschen. Dies erscheint mir besonders für Tablets eine hervorragende Lösung zu sein. Die Ergänzungen, die man macht, können auch bei der Software-Variante online abgeglichen werden. 

Dummerweise ist grade die Nutzung des Angebots für Tablets nur bedingt möglich. Eine Programmversion für diese Geräte ist noch nicht vorhanden aber angekündigt. Browserbasiert fallen zumindest Apple-Produkte komplett aus, da die Schulbuchverlage sich für Flash entschieden haben, was diese Geräte nicht darstellen können.

Hier liegt auch ein wesentlicher Kritikpunkt vieler twitternder Lehrer und Medienpädagogen.


Wenn ein digitales ein analoges Schulbuch ersetzten soll, muss es mindestens genau so gut sein. Das bedeutet auch, dass es genau so gut lesbar sein muss, wie das gedruckte Exemplar. Das ist häufig aber nicht immer der Fall. So ist z. B. die Abbildung M3 auf S. 73 aufgrund ihrer geringen Auflösung nicht einsetzbar.

Insgesamt erscheint mir das bisher gesehene nicht besonders interaktiv. Vielleicht ist das bei anderen Lehrbüchern anders. Wurden beispielsweise die "Lern-CDs", die man bei einigen Schulbüchern findet, mit Vokabeltrainern, multimedialen Animationen, interaktiven Lernbausteinen etc. auch gleich mit eingearbeitet? Beim Fundamente gibt es so etwas meines Wissens nicht.

Ich bin einer der Lehrer, der gerne mit digitalen Medien arbeitet.
Und dennoch... ich weiß ein gutes Schulbuch für meinen Unterricht zu schätzen. 
Ob es aber nun ein (solches) digitales sein muss, weiß ich nicht. 

Wenn man eine Laptopklasse mit großen, berührungsempfindlichen, auch mit Stylus nutzbaren Bildschirmen hat, mag dieses pdf-artige Produkt mit integrierter "Whiteboardfunktion" perfekt sein.
Auf einem Smartphone - und damit arbeitet ein großer Teil meiner Schüler - ist diese Buchvariante kaum zu gebrauchen. 
Ich hätte mir lieber eine Smartphone-optimierte Version gewünscht. Die sähe zwar dann vom Layout nicht mehr so aus, wie das gedruckte Buch, könnte aber auch von Byod-Klassen genutzt werden. Ferner kann man in die Schulbücher kein eigenes Material hinzufügen, so dass sie mein LMS (Moodle) nicht ersetzen können. 

Ich bin nicht der Meinung, dass das Angebot ein Fiasko ist. Es wird sicherlich seine Nutzer finden. Ich vermute aber, dass es für meine Zwecke nicht geeignet ist.
Vielleicht schreibe ich in einigen Wochen mal einen zweiten Teil, in dem ich über meine Erfahrungen berichte ... oder vielleicht doch nur ein Update unten drunter.

Während ich dies hier schreibe veröffentlicht Damian Duchamps in seinem Blog ebenfalls einen lesenswerten ersten Erfahrungsbericht, in dem er unter anderem digitale Lehrwerke eines weiteren Schulbuchverlag (Cornelsen) unter die Lupe nimmt. 

Montag, 24. September 2012

Warum ich freie Unterrichtsmaterialien brauche - ein Barcamp-Bericht

In diesem Schuljahr möchte ich BYOD ("bring your own device") in meinem Unterricht vorantreiben: meine Schüler werden ermutigt, mobile Endgeräte in den Unterricht mitzubringen, egal ob Smartphones, Tablets oder Netbooks.

Wer dies tut, dem steht neben dem Schulbuch noch die große, weite Welt des Internets zur Verfügung. Gut ausgewählte Materialien können so gezielt, ja geradezu individualisiert für die Schüler bereit gestellt werden.


Wer dies tut, der kommt aber auch irgendwann an folgenden Punkt: Aus der alten, analogen Zeit, als die Schüler noch keine mobilen Endgeräte hatten, besitzt man eine Unmenge an Unterrichtsmaterialien in Form von Schulbüchern, pädagogischen Fachzeitschriften u.v.m.
Dieses darf jedoch nicht digitalisiert und für die Schüler in entsprechender Form zugänglich gemacht werden. Das Urheberrechtsgesetzt ist da sehr deutlich. 


Statt zu Verlagsmaterial zu greifen, heißt es also nun offene, freie Unterrichtsmaterialien zu finden und so nach und nach einen neuen, digitalen, alternativen Fundus zu schaffen.

Diese Texte, Bilder, Filme, Podcasts oder gar Arbeitsblätter dürfen von jedem kopiert werden - analog wie digital. Auch und besonders für unterrichtliche Zwecke.


Im englischsprachigen Raum haben diese Medien z. T. eine längere Tradition, als bei uns. Sie haben auch eine passende Bezeichnung : Open Educational Resources (OER).

Vor einigen Monaten beschäftigte ich mich erstmals auf dem Educamp in Köln mit OER. Hier war es jedoch nur ein Thema unter vielen.

Vom 14.-16.09.2012 bekamen die offenen/freien Ressourcen nun in Bremen ihr eigenes Barcamp (Was ein Barcamp ausmacht kann man mithilfe dieses Videos am Beispiel eines Educamps nachvollziehen).



 Was ist eigentlich ein EduCamp von Ralf Appelt (CC BY-NC-SA) (siehe letzter Abschnitt).
Quellen und Lizenztext siehe unten.

Mein Interesse war geweckt, meine Skepsis auch. Ob man mit diesem einen Thema ein ganzes Wochenende füllen kann? Es sei vorweg genommen: man kann sehr wohl. Ganz ohne Probleme.

Die 45minütigen Sessions, die das Barcamp ausmachten, deckten vielfältige Unterthemen ab.



(Übersichtsplan als Google-Dokument)


Aber zunächst schien mir die Abgrenzung der Themen auf dem Papier deutlicher zu sein, als in den Veranstaltungsräumen. Da wurde erheblich abgeschweift. Im weiteren Verlauf des Camps besserte sich das aber (zumindes in den von mir besuchten Sessions).
Auf jeden Fall trugen die umfangreichen Diskussionen zu einem stärkeren Bewusstsein über die Schwierigkeiten beim Umgang mit OER bei. Zumindest bei mir.
Die Probleme, die sie mit sich bringen sind vielfältig und ungelöst, jedoch nicht so groß, dass sie einen Einsatz im Unterricht verbieten würden:

  • sachliche Korrektheit?
  • Inkompatibilität der Lizenzen (siehe letzter Abschnitt dieses Posts)
  • nur z. T. bearbeitbar
  • Suche nach Passendem zeitaufwändig
  • einige, wenige Rechtsunsicherheiten

OER fördern

Richtig spannend wurde es dann, als die ersten zarten Versuche begannen, die Diskussionen zu überwinden und konkreter zu werden. Politische Forderungen, PR-Material und -strategien machten Lust direkt mit der Arbeit anzufangen. Aber dann war meist der Workshop schon wieder vorbei. So ist das halt auf einem Barcamp. 
Der Versuch, eine gemeinsame Weiterarbeit zu organisieren wurde hier mit einem Wunschzettel/Masterplan (“WuZeMaP”) erprobt. Innovativ, ansprechend, aber leider (bisher) auch nicht von besonderem Erfolg gekrönt.

Unterrichtsrelevantes

Außerdem gab es da noch Sessions, die mir gefallen haben, weil sie konkrete Anregungen für den eigenen Unterricht gebracht haben, wie das von Karsten D. Wolf über draufhaber.tv.

Bei den Draufhabern handelt es sich um eine Plattform zur Veröffentlichung selbst erstellter Lehrvideos. Das Besondere ist die Möglichkeit einen geschlossenen (Klassen-)Raum zu öffnen und somit die Videos nur im kleinen Kreis zu veröffentlichen. Angenehm ist auch, dass der Server dieses Dienstes in Deutschland steht. Das scheint mir eine (für Eltern) annehmbare Form zu sein, Ihre Schützlinge im Internet zu sehen oder zu hören.

Auch bekannte Dienste, die man bei der Vielzahl der Angebote im Netz leicht wieder aus dem Blick verliert, sind mir zurück ins Gedächtnis gerufen worden. So z. B. Elixier. 

Die Seite www.edutags.de hatte ich zwar nie aus dem Blick verloren, sie sei hier aber dennoch erwähnt, weil ich erstens von der Handhabung der Seite überzeugt bin (besonders die vielen Möglichkeiten der RSS-Einbindung finde ich Klasse) und weil ich zweitens meine, dass das Angebot in der Diskussion ein wenig zu schlecht wegkam. 

Die www.bpb.de hat soweit ich das mitbekommen habe ihre CC-Lizenz-Bestrebungen aufgezeigt. Leider konnte ich an dieser Session nicht teilnehmen, das Angebot schien mir aber (gewohnt) überzeugend. Aber da auf einem guten Barcamp die einzelnen Sessions gut dokumentiert sind, werde ich mich auch darüber noch informieren können.

Was bleibt hängen?

  • Ich BRAUCHE freie/offene Unterrichtsmaterialien für meinen Unterricht.
  • Ich muss mir der Probleme beim Umgang mit OER bewusst sein, sonst komme ich in Teufels Küche.
  • Ein Barcamp kann perfekt organisiert sein. Vielen Dank dafür.

Nachtrag:

An diesem Blogpost kann man erkennen, was mit "Inkompatibilität der Lizenzbedingungen" gemeint ist. Da ich ein Video eingebunden habe, das unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 steht (Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen), kann ich den gesamten Blogbeitrag nicht, wie sonst bei mir üblich, unter einer CC BY 3.0-Lizenz (lediglich mit Namensnennung) veröffentlichen. Wer Unterrichtsmaterial aus verschiedenen Quellen kombiniert, stößt auf genau diese Probleme.
Deshalb:
Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

Mediennachweis:
Video: Was ist eigentlich ein EduCamp?
Urheber: Ralf Appelt
Quelle: http://vimeo.com/38693285
Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0
Lizenztext: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/legalcode

Mittwoch, 5. September 2012

BYOD - was funktioniert schon alles an unserer Schule?

Oder:

warum der WLAN-Zugang nur die Spitze des Eisbergs ist.


Grundlage für ein Unterrichten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schülergeräte ist das WLAN der Schule.
Aber wird unser neues Schul-WLAN und die Sicherheitseinstellungen ein Unterrichten ermöglichen?
Ich wollte es genau wissen und nutzte zusammen mit einigen Schülern eine Stunde lang den ersten vernetzten Raum, um verschiedene Internet-Dienste, -seiten und -angebote, die mir (auf die Schnelle) für den Einsatz im Unterricht nutzbar erschienen:

(Klicken zum Öffnen)

Fazit: FANTASTISCH, aber...

Fantastisch ist, dass nach den fruchtbaren Gesprächen der letzten Wochen mit dem Admin ALLE Seiten auf der Liste durch die Firewall kamen (danke dafür).

Aber...
Ja, es gibt auch ein Aber. Und zwar ein erschreckend großes.
Sämtliche Seiten konnten zwar von allen Schülern mit Note- oder Netbook genutzt werden, bei Smartphones und dem Tablet taten sich allerdings Abgründe auf.
Meine Erkenntnisse:
  • Längst nicht jedes Smarphone, das Office-Dokumente öffnen kann, kann auch die eingefügten Links öffnen.
  • Einige Online-Dienste z.B. Audioboo verweisen, sobald sie erkennen, dass sie von einem Smartphone angesteuert werden, auf ihre App und sind ohne diese nicht oder zumindest kaum nutzbar.
  • Flashbasierte Dienste funktionierten nicht bei allen.
  • Kein mir bekanntes etherpad ist mit Tablet und Smartphone nutzbar.
  • Der Seitenaufbau einiger Smartphones ist quälend langsam. 
Das Ergebnis war so niederschmetternd, dass ich meine Vorstellungen über den Einsatz von Schülergeräten erst einmal begraben musste.
Jetzt, mit einigen Tagen Abstand habe ich sie allerdings wieder ausgebuddelt und beginne mir Lösungen zu überlegen.
Eins scheint aber völlig klar:
Die Vorstellung, in eine Byod-Klasse zu gehen und mithilfe eines frischen, neuen Dienstes etwas spontan zu erarbeiten ist wenig realitätsnah. Zunächst müssten Apps instaliert, Konten angelegt und Plugins aktualisiert werden. Und dann hat die Vermittlung der Handhabung noch gar nicht begonnen. Geschweige denn der eigentliche Fachunterricht.

Freitag, 4. Mai 2012

Bring your own device - Konzept oder Einführung durch die Hintertür?

Mobile Endgeräte in Schülerhand

... das hätte ich gerne für meinen Unterricht!
Ob nun schuleigene Netbooks, oder Tablets in Schülerbesitz ist mir im Grunde gleich. Ich könnte mich mit (fast) allem anfreunden.

Doch wie überzeugt man Kollegen und Schulleitung davon? Bisher versuchte ich, in keinen Gesprächsrunden von dem Mehrwert zu berichten, die Möglichkeiten aufzuzeigen und Vorschläge zur konzeptionellen Gestaltung zu machen. Hierfür habe ich z. B. Prezi-unterstützte Vorträge gehalten. (Die Prezi ist hier zu bekommen: http://prezi.com/ychazkh8fqxv/digitale-medien-in-der-schule/. Verwendung und Veränderung sind erlaubt.)

Grundsätzlich bin ich mit der Rückmeldung zufrieden. Doch die "Lobbyarbeit" erzeugt auch Gegenwind. Bedenken werden geäußert. Zeit wird erbeten. Das zerrt an den Kräften...

Neuer Input: byod

Auf dem Educamp 2012 in Köln hat mich vor allem eine Session gefesselt: bring your own device.
Eine gute Review der Session findet man unter http://2headz.ch/blog/?p=2068, eine Audioaufnahme hier: http://soundcloud.com/ue_trainer/byod-bring-your-own-sevice

Die Idee dahinter ist, die vielfältigen eigenen Geräte der Schüler für den Unterricht zu nutzen, anstatt schuleigene Geräte anzuschaffen oder Sammelbestellungen gleicher Netbooks oder Tablets für die Schüler durchzuführen.

An unserer Schule ist nun die Situation folgende:
  1. Die Benutzung von Smartphones, Tablets etc. ist auf dem Schulgelände verboten. Das Mitführen jedoch nicht. Im Unterricht kann zudem der Lehrer die Benutzung erlauben, um sie in den Lernprozess einzubeziehen.
  2. Es wird in Kürze eine WLAN-Abdeckung der Schule realisiert werden.
Somit sind die Voraussetzungen für mobiles Lernen mit unterschiedlichen Schülergeräten gegeben!

Die byod-Idee brachte mich auf einen verlockenden Gedanken...

Dieses "Konzept" muss gar nicht als solches angepriesen und in Konferenzen vorgestellt und abgestimmt werden. Da (zunächst) keine Kosten auf die Schule zukommen, kann man sich den Traum eines jeden Technik-affinen Lehrers erfüllen: einfach anfangen!

Anfangen, ...
... den eigenen Unterricht mit mobilen Endgeräten durchzuführen.
... die Schüler zu begeistern und zu bestärken, diese Arbeitsweise auch bei anderen Kollegen vorzuschlagen.
... interessierten Kollegen in Flurgesprächen zu berichten und sie zu motivieren, es auch einmal zu erproben.

Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit die Strategie byod nach und nach an der Schule einzuführen.
So kann das Konzept überzeugen ehe es überhaupt eines ist. Begeisterung kann geweckt werden. Dies wäre sozusagen eine Einführung mobiler Endgeräte durch die Hintertür.

Aber ist das der richtige Weg?

Was ist mit den Nachteilen dieses Konzepts:
  • Was ist mit den Schülern, die sich kein Gerät leisten können?
  • Was ist mit dem Material- und Ideenaustausch unter Kollegen, wenn es keine offizielle Vorstellung gab?
  • Wie geht man mit technischen Schwierigkeiten bei der Einbindung solch unterschiedlicher Geräte ins Schul-Netz um?
  • Wer soll Rückmeldung geben?
In einem gemeinsam geplanten Konzept könnten diese Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden, z. B. durch:
  • Anschaffung von Schulgeräten als Ergänzung,
  • Bildung von Kollegen- oder auch Schüler-AGs zur Erforschung der Möglichkeiten des Einsatzes im Unterricht,
  • Evaluation des Konzepts durch außerschulische Partner,
  • Austausch und Fortbildung der Kollegen mit "offizieller" Unterstützung der Schulleitung.
Was also ist die richtige Vorgehensweise? Anfangen oder Überzeugen?

Sonntag, 26. Februar 2012

Darf ich digitale Arbeitsblätter bei Moodle einstellen? 3. Teil - Merlin

Eine Recherche beim Schulbuchzentrum-online, bei dem eine Vielzahl von Verlagen zusammengeschlossen sind, hat leider keine neuen Erkenntnisse gebracht. Hier ist alles pauschal erstmal verboten. Man bleibt vage.

Deshalb werde ich meine Berichterstattung zu dem Thema vorerst abbrechen.... fast jedenfalls.

Ich möchte nicht enden, ohne ein Positivbeispiel zu nennen und zu zeigen, wie es gehen könnte.

2011 haben die kommunalen Medienzentren in Niedersachsen gemeinsam Nutzungsrechte für eine Vielzahl von Medien erworben. Dieses Projekt nennt sich Merlin (www.merlin.nibis.de). Niedersächsische Kollegen werden es vielleicht kennen.

Diese Medien stehen online für alle niedersächsichen Schulen bereit. Kostenlos.

In den Nutzungsbedingungen finden sich Formulierungen, die dem feuchten Traum eines medienliebenden Lehrers entsprungen sein könnten:
  • Die Medien dürfen auf Schulservern zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Medien dürfen auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt werden.
  • Die Lizenzzeiten sind unbegrenzt.
  • Das kopieren auf Speichermedien ist erlaubt.
  • Die Medien könne in virtuellen Lernumgebungen genutzt werden.
  • Die Bearbeitung der Materialien ist zulässig.

Fan-tas-tisch!

Selbstverständlich sind an diese umfangreiche Einräumung von Nutzungsrechten auch (faire) Bedingungen geknüpft:
  1. Die Medien dürfen nur im schulischen Kontext genutzt werden.
  2. Nach Beendigung der Arbeit sind die Medien von den heimischen PCs der Schüler(!) zu löschen.
  3. Lehrer, die die Materialien nutzen möchten müssen einmalig(!) einen Vordruck unterschreiben, in dem sie sich zur Einhaltung der Regeln einverstanden erklären.
  4. Schüler, denen die Medien digital zur Verfügung gestellt werden, müssen ebenfalls einen solchen Vordruck unterschreiben. (Dieser letzte Punkt ließe sich ggf. bereits beim Unterschreiben des Schulvertrags einbinden.)
So kann es gehen.

Ich bitte die Verlage, die mir digitale Arbeitsmaterialien verkaufen möchten, sich aber auf der anderen Seite mit Händen und Füßen gegen eine adäquate Nutzung und Weiterverarbeitung wehren, ihr Geschäftsmodell zu überdenken.

Ich persönlich würde nämlich gerne auch in Zukunft gut aufbereitetes Unterrichtsmaterial von professionellen Verlagen nutzen. Die Alternative, alles selbst zu verfassen, wäre unglaublich mühevoll für mich und meine Kollegen.
Dies ist aber die einzig mögliche Konsequenz, wollen wir weiterhin mobile Endgeräte und Computerräume in der Schule nutzen.

Donnerstag, 23. Februar 2012

Darf ich digitale Arbeitsblätter in Moodle einstellen? Teil 2 - Cornelsen

Cornelsen bietet eine Vielzahl von digitalen Arbietsblättern inclusive didaktischen Erläuterungen zum kostenpflichtigen Download an. Am bequemsten geht das als Abo.

In den AGB findet sich zunächst mal nichts neues. Ähnliche Aussagen, wie bei Klett. Alles bleibt pauschal verboten. Konkretisiert wird wenig.

Dann aber ein Lichtblick. Cornelsen hat unter dem Menüpunkt Rechtliche Hinweise Stellung genommen zum umstrittenen § 52 a UrhG. 
Quelle: http://www.cornelsen.de/service/1.c.2572349.de#1.c.2730541.de

Hierbei gehen die Ausführungen an einer Stelle über die mir bekannten hinaus. 
Unter dem Punkt Schutzvorrichtungen wird Lehrkräften die Nutzung von "Werken" auf einem "Server" unter Auflagen erlaubt. 
Für eine konkret zu unterrichtende Klasse darf ich dort "Werke" zur Verfügung stellen, wenn der Zugriff darauf passwortgeschützt ist und ich anschließend alles wieder lösche.

Das ist die erste zarte Konkretisierung, die ich lese. Immerhin.

Da jedoch vorher eine "Nutzung" von Unterrichtsmaterial pauschal und mit fettgedruckten Buchstaben ohne Genehmigung des Verlags ausgeschlossen wurde (auch und explizit: online bereitgestellte Arbeitsblätter), bleiben Fragen offen. Denn eine Genehmigung für die Nutzung "via Internet oder Intranet" bekommt man nur auf Anfrage und die kostet zusätzliche Lizenzgebühren, wie man im Abschnitt Vertragliche Einwilligung liest.

Fazit für Cornelsen:
Digitale Arbeitsblätter darf man kaufen, ausdrucken und auf Papier in der Klasse verteilen. Wer sie in einem LMS einsetzten will, darf dies nur unter Auflagen tun und muss zusätzliche Lizenzgebüren bezahlen.

Schauen wir mal, was die anderen Verlage sagen... im nächsten Blogbeitrag.

Freitag, 17. Februar 2012

Darf ich digitale Arbeitsblätter in Moodle einstellen? Teil 1 - Klett


Ich habe, zum Teil persönlich, zum Teil über die Schule, die Möglichkeit, zahlreiche digitalen Arbeitsblätter deutscher Schulbuchverlage über das Internet zu beziehen. Diese Dienste werden ordnungsgemäß bezahlt und kosten viele hundert Euro im Jahr. 

Nun arbeite ich gerne mit Moodle und da läge es eigentlich nahe, auch das ein oder andere digitale Arbeitsblatt an geeigneter Stelle in solch eine virtuelle Lernumgebung zu integrieren. Warum sollte ich Kopierkosten und Mehrarbeit in Kauf nehmen, wenn ich das bezahlte Produkt mit wenigen Klicks einbinden und der Klasse zur Verfügung stellen könnte.

Bisher habe ich immer davon Abstand genommen, da mir die Rechtslage nicht ganz klar war. Die Diskussion um die Plagiatssoftware  http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b0a30b/033a7a9f0706fe902/index.html (§6 Abs. 4), aus den Medien bekannt als „Schultrojaner“, hat mich zudem verunsichert.

Aber wie ist nun die Rechtsgrundlage? Schließlich scanne ich da ja keine Schulbücher ein. Es können für digitale Materialien unmöglich die gleichen Verwertungsrechte gelten, denn eine digitale Speicherung von eingescanntem Schulbuchmaterial ist verboten, wohingegen es bei den Download-Arbeitsblättern vonnöten ist, ja bei Klett sogar erbeten wird. So heißt es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Der Verlag fordert bei der Bestellung von digitalen Produkten den Kunden zum unverzüglichen Download der Produkte und zur Anfertigung einer Sicherheitskopie auf.“
Quelle: http://www2.klett.de/sixcms/list.php?page=kontakt_seite&anfrage=ja&agb=ja. Stand: o.D., letzter Zugriff: 17.02.12

Ok. Es gibt also andere Regeln. Nur welche? Ich werde in den nächsten Tagen mal einen Blick in die AGB  der Schulbuchverlage, die einen Downloadbereich anbieten, wagen. Beginnen möchte ich mit Klett, später sollen auch Schroedel, Cornelsen und Westermann hinzukommen
Bei Klett heißt es:

„Der Kunde verpflichtet sich […], die Inhalte der digitalen Produkte nicht […] zu übermitteln, […] zu teilen […] oder in sonstiger Weise zu übertragen oder zu nutzen.“
Quelle: http://www2.klett.de/sixcms/list.php?page=kontakt_seite&anfrage=ja&agb=ja. Stand: o.D., letzter Zugriff: 17.02.12

Dort steht zwar nicht direkt etwas über eine Nutzung in einem passwortgeschützten Lernmanagementsystem, die Formulierung gibt aber Grund zur Annahme, dass es möglicherweise illegal sein könnte. Wobei die Formulierung in sonstiger Weise zu nutzen streng genommen sogar jegliche Nutzung der Arbeitsblätter verbietet. Die „strenge“ Auslegung muss ja nun irgendwo ihre Grenzen haben. Warum soll ich etwas kaufen, was ich überhaupt nicht nutzen darf.

Also ist es Auslegungssache. Das ist unbefriedigend.
Ich suche weiter.

PS:
Interessant finde ich auch die Lösung, die Klett für ihre „Online-Links“ vorgesehen hat. Für die, die die Werke von Klett nicht kennen: Es gibt online verfügbare Schulbuch-Ergänzungen, auf die in den Lehrbüchern hingewiesen wird. Eine feine Sache. Diese Seiten sind frei ansteuerbar und nicht passwortgeschützt. In den AGB heißt es hierzu:

Auf Online-Links des Verlages darf aus anderen, nicht von dem Verlag herausgegebenen Online- oder Offline-Medien nicht direkt verwiesen oder verlinkt werden.
Quelle: http://www2.klett.de/sixcms/list.php?page=kontakt_seite&anfrage=ja&agb=ja. Stand: o.D., letzter Zugriff: 17.02.12

Ich darf also nicht in Moodle auf diese Seite verlinken! So sehr ich in diesem Fall die Sichtweise der Verlage verstehe, die investieren ja Arbeitskraft um ihren Käufern (und nicht dem gesamten Bildungsbereich) etwas Gutes zu tun, so bedenklich finde ich den Versuch, das Verlinken auf eine frei zugänglichen Seite zu untersagen.

Stattdessen werde ich wohl einfach auf das Ergebnis einer Googlesuche verlinken. Denn Google kann natürlich diese Seiten auch finden – z. B.: http://www.google.de/search?q=regenwald+ad%C3%A9+klett&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Da ich nicht „direkt“ auf den Online-Link verwiesen habe, sollte ich hiermit auf der sicheren Seite sein.
Macht Google sich eigentlich mit der Verlinkung darauf auch strafbar? ;-)

Ich glaube, jetzt bin ich mitten in der ACTA-SOPA- PIPA-Diskussion, oder?

Damit möchte ich es (vorerst) bewenden lassen.