Donnerstag, 23. Februar 2012

Darf ich digitale Arbeitsblätter in Moodle einstellen? Teil 2 - Cornelsen

Cornelsen bietet eine Vielzahl von digitalen Arbietsblättern inclusive didaktischen Erläuterungen zum kostenpflichtigen Download an. Am bequemsten geht das als Abo.

In den AGB findet sich zunächst mal nichts neues. Ähnliche Aussagen, wie bei Klett. Alles bleibt pauschal verboten. Konkretisiert wird wenig.

Dann aber ein Lichtblick. Cornelsen hat unter dem Menüpunkt Rechtliche Hinweise Stellung genommen zum umstrittenen § 52 a UrhG. 
Quelle: http://www.cornelsen.de/service/1.c.2572349.de#1.c.2730541.de

Hierbei gehen die Ausführungen an einer Stelle über die mir bekannten hinaus. 
Unter dem Punkt Schutzvorrichtungen wird Lehrkräften die Nutzung von "Werken" auf einem "Server" unter Auflagen erlaubt. 
Für eine konkret zu unterrichtende Klasse darf ich dort "Werke" zur Verfügung stellen, wenn der Zugriff darauf passwortgeschützt ist und ich anschließend alles wieder lösche.

Das ist die erste zarte Konkretisierung, die ich lese. Immerhin.

Da jedoch vorher eine "Nutzung" von Unterrichtsmaterial pauschal und mit fettgedruckten Buchstaben ohne Genehmigung des Verlags ausgeschlossen wurde (auch und explizit: online bereitgestellte Arbeitsblätter), bleiben Fragen offen. Denn eine Genehmigung für die Nutzung "via Internet oder Intranet" bekommt man nur auf Anfrage und die kostet zusätzliche Lizenzgebühren, wie man im Abschnitt Vertragliche Einwilligung liest.

Fazit für Cornelsen:
Digitale Arbeitsblätter darf man kaufen, ausdrucken und auf Papier in der Klasse verteilen. Wer sie in einem LMS einsetzten will, darf dies nur unter Auflagen tun und muss zusätzliche Lizenzgebüren bezahlen.

Schauen wir mal, was die anderen Verlage sagen... im nächsten Blogbeitrag.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen